Die Königsordnung
der
Ratzeburger Schützengilde
von 1551 e.V.
Königswürde in der Ratzeburger Schützengilde von 1551 e.V.
Schützenkönig/in zu sein bedeutet, die höchste Schützenwürde innerhalb der Gilde zu haben.
Der/Die Schützenkönig/in wird durch den besten Schuss auf die Königsscheibe ermittelt.
Es ist die oberste Pflicht des/der Schützenkönigs/in, sich nach bestem Können für die satzungsgemäßen Zwecke der Gilde, für die Erhaltung der Tradition und des sportlichen Schießens in seinem/ ihrem Königsjahr und dem folgendem Altkönigs/innen Jahr einzusetzen.
Er/ Sie hat allzeit, auch außerhalb der Schützengilde, ein/e würdiger/e König/in zu sein.
1. Erringung und Ablehnung der Königswürde
Schützenkönig/in können alle ordentlichen Mitglieder werden, die das 25. Lebensjahr vollendet haben und mindestens zwei volle Jahre der Gilde angehören.
In Ausnahmefällen und auf Antrag kann der Vorstand eine andere Regel beschließen.
Für Mitglieder, die das 60. Lebensjahr vollendet oder eine Beeinträchtigung durch eine schwere Behinderung haben, können die Schüsse auf die Königsscheibe durch andere Mitglieder abgegeben werden. Diese Schützen werden durch Losentscheid vom Schießausschuss bestimmt.
Jedes Mitglied, das König/in werden kann, hat das Recht und die moralische Pflicht, sich am Schießen auf die Königsscheibe zu beteiligen. Der/Die Schütze/in, der/die den besten Schuss abgibt, ist Schützenkönig/in.
Er/Sie ist verpflichtet die Königswürde anzunehmen.
Die Wartezeit nach Erringen der Königswürde beträgt insgesamt 7 Jahre (Königsjahr, Altkönigsjahr + 5 Jahre). Mitglieder, die sich in der Wartezeit befinden, haben ebenfalls das Recht auf die Königsscheibe zu schießen. Sie erhalten dann die nachfolgenden Schießpreise hinter den Königsanwärtern auf den nächstmöglichen Plätzen.
Bei Ablehnung der Königswürde ermittelt die Brickenkommision (siehe unter Punkt 11) den nächstbesten Schuss.
Der Schützenbruder/ die Schützenschwester, der/die diesen Schuss abgegeben hat, wird zum Schützenkönig/in proklamiert.
Im Allgemeinen erhalten die Mitglieder, die in begründeten Ausnahmefällen die Annahme der Königswürde ablehnen, den letzten Preis. Diese Behandlung entscheidet die Brickenkommision.
2. Aufgaben des Königs/ der Königin
Der/Die König/in repräsentiert mit dem Oberst die Gilde bei allen offiziellen Anlässen.
Der/Die König/in hat das Recht, an den Sitzungen des Vorstandes und des Beirates mit beratender Stimme teilzunehmen (§ 2 GO).
Der/Die Alt-König/in repräsentieren mit dem/der König/in und dem Oberst die Gilde bei allen offiziellen Anlässen.
Es wird von dem/der König/in erwartet, dass sie allen Veranstaltungen der Gilde und allen Veranstaltungen, die von der Gilde besucht werden, teilzunehmen.
Der/Die König/in sollten nur dann einer Veranstaltung fernbleiben, wenn außerordentliche Gründe sie dazu zwingen.
Soweit dem/der König/in und dem der Alt-König/in die Insignien der Gilde (Königskette, Medaille König Wilhelm I. von Preußen usw.) überlassen werden, sind diese auf das Pfleglichste zu behandeln und vor Diebstahl und Verlust zu schützen.
3. Rechte und Pflichte des/der Königs/in
Der/Die König/in hat an den Ein- und Ausmärschen während des Schützenfestes teilzunehmen.
Der/Die König/in hat ein Silberstück, graviert mit Namen, Jahreszahl und Zeichen, zur Erweiterung der Königskette zu stiften. Diese Medaille soll das übliche Maß und einen Durchmesser in Länge und Breite von 5 cm nicht überschreiten.
In besonderen Fällen kann der Vorstand eine Ausnahme zulassen.
Außerdem hat er/sie ein zeitgemäßes Königsbild zur Anbringung im Gildehaus zur Verfügung zu stellen. Das Bild geht in das Eigentum der Gilde über. Dieses Bild soll in Art und Größe den bereits vorhandenen Königsbildern angepasst sein.
Diese Dinge sind im Rahmen des Königsfrühstückes zu übergeben.
Der/Die neue König/in marschiert mit seinem „Gefolge“ nach der Proklamation in das Festzelt ein.
Dort erfolgt dann der Ehrentanz mit seiner Königin / ihrem Prinzgemahl, dem Alt-Königspaar, sowie des/der Jungschützenkönigs/in.
Der/Die König/in bringt seine/ ihre Freude über die errungene Königswürde durch die Gabe einer Lage Freibier (50 l- Fass zu einem bereits mit dem Zeltwirt ausgehandeltem Pauschalpreis) zum Ausdruck.
Der Königsgruppe, dem Vorstand, den Ehrengästen und den persönlichen Gästen des Königspaares sind im Festzelt durch die Königsbegleiter Plätze zu reservieren.
Der/Die König/in nimmt am Kriegsgericht teil. Er/Sie ist der/die oberste Gerichtsherr/in und genießt den Schutz der Immunität.
Der/Die König/in lädt beim Königsball und dem Joppenessen die Königsgruppen der Gastvereine zum Sektempfang.
Alles weitere liegt im Ermessen des/der Königs/in. Am Königstisch sorgt er/sie nach Absprache
mit der Gastronomie für die Dekoration.
Weitere Gefälligkeiten für die Festgäste, wie z.B. Begrüßungssekt und sonstige Speisen und Getränke, die aktive Teilnahme zur Ausschmückung des Festsaales, sowie zusätzliche Unterhaltungskünstler, stehen dem/der König/in bei Einverständnis des Vorstandes frei.
Der/Die König/in ist berechtigt, zum Königsball bis zu zehn Gäste persönlich einzuladen.
Diese Einladungen werden mit dem Oberst abgestimmt und vom Gilde-Sekretär weitergeleitet. Der/Die König/in bestimmt im Einvernehmen mit dem Vorstand den Ort des Wachlokals und teilt diesen dem Kompanieführer Wache mit. Die Königsabholung ist mit dem Oberst / stellv. Oberst abzusprechen.
Der/Die König/in ist verpflichtet, bei allen offiziellen Veranstaltungen, dazu gehören auch die Besuche auswärtiger Gilden und Vereine, die Königskette anzulegen.
Ein detaillierter Ablaufplan, der die weiteren Pflichten und Rechte, sowie die vorläufigen Termine in seinem/ihrem Königsjahr regelt, wird dem/der König/in bei seiner/ ihrer ersten Teilnahme an einer Vorstandssitzung ausgehändigt.
Dieser Plan ist Bestandteil der Königsordnung und ist von dem/der König/in ebenfalls zu beachten.
4. Die Königsbegleiter
Der/Die König/in bestimmt in Abstimmung mit dem Oberst zwei Königsbegleiter zu seiner/ ihrer Unterstützung. Die Königsbegleiter sind auch Adjutanten des Königs/ der Königin.
Die Aufgaben der Königsbegleiter sind, dem/der König/in und dem/der Alt-König/in jederzeit mit Rat und Tat zur Seite zu stehen und sie in jeder Weise bei „allen“ Gildeveranstaltungen zu unterstützen.
Bei allen Ausmärschen, auch bei Besuchen auswärtiger Gilden und Vereine, haben sie den/die König/in zu begleiten.
Die Königsbegleiter sind unabhängig von ihrem Dienstgrad berechtigt Degen zu tragen. Ist dies der Fall, müssen dann immer beide Königsbegleiter einen Degen tragen.
5. Ehrerbietung für den/die König/in
1.) Teilnahme des Königs/ der Königin an den Vorstandssitzungen. 1
2.) Abschreiten der Front durch den König/ die Königin. 1,2,3
3.) Besondere Einbeziehung in die Marschordnung. 1,2,3
4.) Einmarsch und Ehrentanz beim Königsball und Joppenessen. 1,2
5.) Besondere Begrüßung bei allen Veranstaltungen. 1-3
6.) Ehrenplätze bei allen Veranstaltungen 1+2, zum Königsfrühstück auch 3
7.) Aufnahme in die Ehrentafel der Könige.1
8.) Beförderung des Königs/ der Königin um einen Dienstgrad nach dem Königsjahr (außer Oberst-
Leutnant)
1= König/Königin, 2= Alt-König/Alt-Königin, 3= Jungschützenkönig/Königin
6. Achtung der Königswürde
Die Gilde, und besonders der Vorstand, haben den/die König/in allzeit zu achten und in jeder Weise zu unterstützen.
7. Empfehlung für die Könige/innen
In beiden Königsjahren sollte in erhöhtem Maße Vereinsinteresse gezeigt werden.
Alle Vorkommnisse, die auf die Gilde Einfluss haben könnten, sind rechtzeitig mit dem Vorstand zu besprechen.
Vorschläge für Verbesserungen sind jederzeit willkommen. Die familiären Begebenheiten der Mitglieder sind zu beachten, wie Geburtstage, Hochzeiten und sonstige Jubiläen.
Informationen gibt der Gilde-Sekretär.
8. Finanzielle Unterstützung
Als Beihilfe erhält der/die König/in aus der Gilde-Kasse einen Zuschuss. Der Zuschuss, dessen Höhe entsprechend der Kassenlage vom Vorstand festgelegt wird, beträgt zurzeit 850,00 €.
Die freiwillige Ehrengabe der Stadt Ratzeburg (Privilegium) beträgt zurzeit 150,00 € und wird nach der Proklamation von einem Vertreter der Stadt überreicht.
Die Auszahlung des Königsgeldes erfolgt unter Berücksichtigung der besonderen Wünsche des/der Königs/in. Er/Sie wendet sich deshalb an den Schatzmeister der Gilde. Die Auszahlung sollte möglichst zur Hälfte nach der Proklamation und zur Hälfte vor dem Ratzeburger Schützenfest vorgenommen werden.
9. Die Königin/der Prinzgemahl
Die/Der Lebenspartnerin/er des/der Schützenkönigs/in wird offiziell als Königin/Prinzgemahl benannt.
Die Königin/der Prinzgemahl ist der Gilde nicht direkt verpflichtet.
Die Königin/der Prinzgemahl sollte sich an der Bedienung der Schützen und der Gäste anlässlich des Königsfrühstücks aktiv beteiligen.
In diesem Fall übernimmt sie/er die Einladung der durch den Vorstand zugelassen Damen/ Herren.
Die Königin/der Prinzgemahl sorgt für die Tischdekoration (Blumen und Kerzen).
10. Jungschützenkönig
Die Jungschützen können bei ausreichender Beteiligung einen/e Jungschützenkönig/in
ausschießen.
Der/Die Jungschützenkönig/in stiftet ein Silberstück mit Jahreszahl und Gravur.
Über die Zulassung einer Königsscheibe für Jungschützen entscheidet der Vorstand.
11. Die Brickenkommission
Für die Auswertung der Königsscheibe ist eine Brickenkommission zu bilden, dieser gehören an:
1. der erste Schützenmeister
2. der Oberst
3. der Sportleiter
Leiter der Brickenkommission ist der erste Schützenmeister, der auch nach Rücksprache mit dem Vorstand das Mitglied des Schießausschusses in die Brickenkommission bestellt.
Weitere Personen können durch den Oberst zugelassen werden.
Hinweis an alle Mitglieder der Ratzeburger Schützengilde
Es wird von allen Schützenbrüdern, Schützenschwestern und Jungschützen der Ratzeburger Schützengilde von 1551 e.V. erwartet, die jeweiligen Könige/innen aktiv zu unterstützen.
Das soll insbesondere durch die aktive Teilnahme an allen Veranstaltungen innerhalb und
außerhalb Ratzeburgs, bei denen die Könige/innen anwesend sind, geschehen.
Ratzeburg im Mai 2015
Der Vorstand
Ratzeburger Schützengilde v. 1551 e.V.